Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

 
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Jania Industrievertretung GmbH für gewerbliche Kunden (Stand Mai 2019)
(Die AGB für private Kunden finden Sie weiter unten)

I. Geltungsbereich, Allgemeines

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“)

der
Jania Industrievertretung GmbH
Carl-Spitzweg-Str. 2
50127 Bergheim
Telefon: 02271-83970
E-Mail: info@jania-industrievertretung.de
Geschäftsführer Bodo Jania
Amtsgericht Köln, HRB 41448
USt. ID-Nr.: DE 121 857 448

gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Jania Industrievertretung GmbH mit deren Kunden (nachfolgend „Besteller“ genannt).
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, wenn der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sie haben die Möglichkeit, die AGB im Rahmen des Bestellvorgangs einzusehen, auszudrucken und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB werden der Bestelleingangsbestätigung als PDF Dokument angehängt. Die jeweils geltende Fassung der AGB kann darüber hinaus unter www. jania-eshop.eu abgerufen werden.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Jania Industrievertretung GmbH nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Jania Industrievertretung GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.

3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Jania Industrievertretung GmbH maßgebend.

4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller gegenüber der Jania Industrievertretung GmbH abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

II. Registrierung im Online Shop

1. Der Besteller hat die Möglichkeit, nicht jedoch die Pflicht, sich als Nutzer der Internetseite der Jania Industrievertretung GmbH registrieren zu lassen. Die Registrierung zum Online-Shop erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zum elektronischen Shop-System besteht nicht. Mit der Registrierung und jeder Anmeldung erkennt der Besteller diese Geschäftsbe-dingungen in der jeweils gültigen Fassung als alleinmaßgeblich an.

2. Der Besteller verpflichtet sich, in dem für die Registrierung vorgesehenen Anmeldeformular wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Etwaige spätere Änderungen teilt der Besteller dem Betreiber unverzüglich mit. Die Zulassung erfolgt mittels elektronischer Benachrichtigung durch den Betreiber an die vom Besteller im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse.

3. Der Besteller hat sicherzustellen, dass Benutzername und Passwort Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Betreiber ist berechtigt,  ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen die Zugangsberechtigung durch Sperrung der Zugangsdaten zurückzunehmen, wenn der Besteller falsche Angaben macht, die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen missbraucht oder deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, gegen diese Registrierungsbedingungen oder gegen die Sorgfaltspflicht im Umgang mit den bereitgestellten Zugangsdaten verstößt, die Internetseite des Online-Shops über längere Zeit hinweg nicht nutzt oder in Insolvenz fällt.

4. Der Besteller hat das Recht, jederzeit schriftlich die Löschung seiner Registrierung und aller damit in Zusammenhang stehenden Benutzerdaten und gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern die Löschung der Abwicklung laufender Vertragsverhältnisse nicht entgegensteht.

III. Vertragsschluss

1. Die Angebote der Jania Industrievertretung GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2. Bestellungen sind nur mit einer Liederadresse in Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg und Österreich möglich. Abweichende Lieferadressen in andere Länder sind ausschließlich nach vorheriger Absprache mit der der Jania Industrievertretung GmbH und entsprechender Bestätigung möglich.

3. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot, wenn der Besteller in dem Bestellprozess in unserem Online-Shop nach Eingabe der dort relevanten Angaben im Rahmen des letzten Schritts den Button „Kaufen“ anklickt. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Jania Industrievertretung GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei der Jania Industrievertretung GmbH anzunehmen.

4. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens mit Versendung der Ware zustande. Der Eingang der Bestellung wird dem Besteller unverzüglich via E-Mail an die vom Besteller angegebene E-Mail Adresse bestätigt. Eine Übermittlung per Datenfernübertragung (Fax, E-Mail) genügt der Schriftform.

5. Auf elektronischem Wege übermittelte Bestellungen gelten erst dann als zugegangen, wenn sie von der Jania Industrievertretung GmbH abgerufen und geöffnet wurden.

6. Der Besteller prüft den Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung nach Zugang unverzüglich. Eventuelle Fehler oder Unstimmigkeiten sind unverzüglich der Jania Industrievertretung GmbH anzuzeigen.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise der Jania Industrievertretung GmbH verstehen sich in EURO ab Lager zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert dem Besteller gegenüber ausgewiesen.

2. Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer vom Besteller ggf. gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Besteller. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt die Jania Industriever-tretung GmbH nicht zurück, sie werden Eigentum des Bestellers.

3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der vereinbarte Kaufpreis mit Erhalt der Auftragsbestätigung der Jania Industrievertretung GmbH sofort fällig.

4. Die Jania Industrievertretung GmbH bietet die nachfolgenden Zahlungsmöglichkeiten an:

- per Paypal
 
Bei Zahlung per „PayPal“ gelten die „PayPal-Nutzungsbedingen“ der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. Die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen, welchen Sie als Nutzer von PayPal im Verhältnis zu PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. zustimmen müssen, sind unter www.paypal.com abrufbar. Die tatsächliche Belastung Ihres Paypal-Kontos erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, zu welchem wir die Ware an den Besteller versenden.
 
- per Lastschriftverfahren

Bei Zahlung per Bankeinzug (SEPA-Basislastschrift) erfolgt die Abbuchung 14 Tage nach dem Versenden der Ware, es sei denn es wurden individuell andere Zahlungsziele zwischen  dem Besteller und der Jania Industrievertretung GmbH vereinbart. Sie erhalten eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug (SEPA Pre-Notification) spätestens 5 Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin. Diese Vorabinformation wird mit der Übermittlung der Rechnung erfolgen. Falls eine Abbuchung von Ihrem Konto per SEPA-Basislastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder falsch angegebener Bankdaten nicht möglich sein sollte, belasten wir Ihnen die durch die Rückbelastung entstehenden Bank- und Bearbeitungsgebühren; sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

- per Rechnung

Bei Zahlung auf Rechnung sind Sie verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 12 Tagen nach Zustellung der Ware beim Besteller zu begleichen. Mit Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Die Rechnungssumme ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Jania Industriever-tretung GmbH behält sich die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch der Jania Industrievertretung GmbH auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt davon unberührt.

5. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem die Jania Industrievertretung GmbH über den vom Besteller geschuldeten Zahlbetrag verfügen kann.

6. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt.

7. Hat die Jania Industrievertretung GmbH aus der ständigen Geschäftsbeziehung mit dem Besteller einen fälligen Zahlungsanspruch gegen diesen, so kann die Jania Industrievertretung GmbH Warenlieferungen verweigern, bis der Besteller die fällige Zahlung bewirkt hat.

8. Soweit die Jania Industrieverwertung GmbH auf Notierungen deren Angebote Rabatte einräumt, besteht auf deren Gewährung und Höhe für zukünftige Bestellungen kein Rechtsanspruch. Das gilt auch für einmal gewährte Sonder- oder Mengenrabatte oder Sonderpreise. Die Jania Industrieverwertung GmbH behält sich die jederzeitige Änderung der Preise und Rabatte entsprechend der Kostenlage vor.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus den jeweiligen Kaufverträgen und der laufenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend „gesicherte Forderungen“) behält sich die Jania Industrievertretung GmbH das Eigentum an den verkauften Waren vor.

2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat die Jania Industrievertretung GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Waren der Jania Industriever-tretung GmbH erfolgen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die Jania Industrievertretung GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, darf die Jania Industrievertretung GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn die Jania Industrievertretung GmbH dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4. Der Besteller ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren der Jania Industrievertretung GmbH entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Jania Industrievertretung GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Jania Industrievertretung GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von der Jania Industrievertretung GmbH gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an die Jania Industrievertretung GmbH ab. Die Jania Industrievertretung GmbH nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 2 genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben der Jania Industrievertretung GmbH ermächtigt. Die Jania Industrievertretung GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Jania Industrievertretung GmbH nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann die Jania Industrievertretung GmbH verlangen, dass der Besteller der Jania Industrievertretung GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der Jania Industrievertretung GmbH um mehr als 10%, wird die Jania Industrievertretung GmbH auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten freigeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei der Jania Industrievertretung GmbH.

VI. Lieferfrist, Liefertermin, Höhere Gewalt und Lieferverzug

1. Die Jania Industrievertretung GmbH ist bemüht Liefer- bzw. Leistungsfristen und Liefer- bzw. Leistungstermine nach Möglichkeit einzuhalten, diese sind allerdings unverbindlich. Kann die Jania Industrievertretung GmbH absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so wird die Jania Industrievertretung GmbH den Besteller unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.

2. Die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung der Jania Industrievertretung GmbH setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3. Erhält die Jania Industrievertretung GmbH aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen von Unterlieferanten oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt, d.h. unverschuldete Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen ein, so wird die Jania Industrievertretung GmbH den Besteller rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall ist die Jania Industrievertretung GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit die Jania Industrievertretung GmbH ihrer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungsrisiko übernommen hat und das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der Jania Industrievertretung GmbH schuldhaft herbeigeführt worden sind.

4. Ist ein Liefer- bzw. Leistungstermin oder eine Liefer- bzw. Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehender Ziffer 3 der vereinbarte Liefer- bzw. Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten, oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Besteller objektiv unzumutbar, so ist der Besteller berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

5. Der Eintritt des Lieferverzugs der Jania Industrievertretung GmbH bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller erforderlich. Gerät die Jania Industrievertretung GmbH in Lieferverzug, so kann der Besteller pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Netto-Kaufpreises, insgesamt jedoch höchstens 5% des Netto-Kaufpreises der verspätet gelieferten Ware. Die Jania Industrievertretung GmbH bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Besteller gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

6. Die Rechte des Bestellers gemäß Abschnitt IX dieser Geschäftsbedingungen und die gesetzlichen Rechte der Jania Industrievertretung GmbH insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

VII. Lieferung, Gefahrenübergang, Annahmeverzug

1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Jania Industrievertretung GmbH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transport-unternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Bei unbeanstandeter Übernahme durch den Frachtführer gilt einwandfreie Verpackung als nachgewiesen.

2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile für den Besteller ergeben.

3. Unter Berücksichtigung der Interessenlage im Einzelfall und im Rahmen des Zumutbaren behält sich die Jania Industrievertretung GmbH bei Verbrauchsgütern handelsübliche Mehr- und Minderlieferungen vor.

4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Besteller über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so ist die Jania Industrievertretung GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

VIII. Schutzrechte, Bereitstellung von Unterlagen

1. Der Besteller verpflichtet sich, die Jania Industrievertretung GmbH von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der von der Jania Industrievertretung GmbH gelieferten Produkte unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Jania Industrievertretung GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung die Rechtsverteidigung zu übernehmen.

2. Der Besteller gewährleistet, dass beigestellte Waren und Leistungen sowie vom Besteller bereitgestellte Unterlagen frei von Schutzrechten Dritter sind. Bei Rechtsmängeln stellt er die Jania Industrievertretung GmbH von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht zu vertreten.

IX. Mängelansprüche des Bestellers

1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

2. Grundlage der Mängelhaftung der Jania Industrievertretung GmbH ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die Produktbeschreibungen und Spezifikationen der jeweiligen Artikelbeschreibungen.

3. Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist die Jania Industrievertretung GmbH hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Besteller offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der Jania Industrievertretung GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die Jania Industrievertretung GmbH zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht der Jania Industrievertretung GmbH, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

5. Die Jania Industrievertretung GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

6. Der Besteller hat die Jania Industrievertretung GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Besteller die mangelhafte Sache an die Jania Industrievertretung GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt die Jania Industrievertretung GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, kann die Jania Industrievertretung GmbH die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt verlangen.

8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

9. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Abschnitt IX und sind im Übrigen ausgeschlossen.

X. Sonstige Haftung

1. Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Jania Industrievertretung GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haftet die Jania Industrievertretung GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Jania Industrievertretung GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von der Jania Industrievertretung GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Jania Industrievertretung GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Jania Industrievertretung GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

XI. Verjährung

1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Bestellers gemäß Abschnitt X ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

XII. Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbeziehungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Jania Industrievertretung GmbH und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Abschnitt IV unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

2. Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Jania Industrievertretung GmbH in 50127 Bergheim. Die Jania Industrievertretung GmbH ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.

XIII. EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die Jania Industrievertretung GmbH speichert und verarbeitet Kundendaten nach den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
 

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Jania Industrievertretung GmbH für private Onlineshop-Kunden (Verbraucher) (Stand Juni 2019)
(Die AGB für gewerbliche Kunden finden Sie weiter oben)

I. Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“)
 
der
Jania Industrievertretung GmbH
Carl-Spitzweg-Str. 2
50127 Bergheim
Telefon: 02271-83970
E-Mail: info@jania-industrievertretung.de
Geschäftsführer Bodo Jania
Amtsgericht Köln, HRB 41448
USt. ID-Nr.: DE 121 857 448
 
gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Jania Industrievertretung GmbH mit Verbrauchern (§ 13 BGB)  (nachfolgend „Besteller“ genannt).
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, wenn der Besteller Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 
Sie haben die Möglichkeit, die AGB im Rahmen des Bestellvorgangs einzusehen, auszudrucken und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB werden der Bestelleingangsbestätigung als PDF Dokument angehängt. Die jeweils geltende Fassung der AGB kann darüber hinaus unter www. jania-eshop.eu abgerufen werden.
 
2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Jania Industrievertretung GmbH maßgebend.
 
3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller gegenüber der Jania Industrievertretung GmbH abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
 
II. Registrierung im Online Shop
 
1. Der Besteller hat die Möglichkeit, nicht jedoch die Pflicht, sich als Nutzer der Internetseite der Jania Industrievertretung GmbH registrieren zu lassen. Die Registrierung zum Online-Shop erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zum elektronischen Shop-System besteht nicht. Mit der Registrierung und jeder Anmeldung erkennt der Besteller diese Geschäftsbe-dingungen in der jeweils gültigen Fassung als alleinmaßgeblich an.
 
2. Der Besteller verpflichtet sich, in dem für die Registrierung vorgesehenen Anmeldeformular wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Etwaige spätere Änderungen teilt der Besteller dem Betreiber unverzüglich mit. Die Zulassung erfolgt mittels elektronischer Benachrichtigung durch den Betreiber an die vom Besteller im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse.
 
3. Der Besteller hat sicherzustellen, dass Benutzername und Passwort Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Betreiber ist berechtigt,  ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen die Zugangsberechtigung durch Sperrung der Zugangsdaten zurückzunehmen, wenn der Besteller falsche Angaben macht, die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen missbraucht oder deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, gegen diese Registrierungsbedingungen oder gegen die Sorgfaltspflicht im Umgang mit den bereitgestellten Zugangsdaten verstößt, die Internetseite des Online-Shops über längere Zeit hinweg nicht nutzt oder in Insolvenz fällt.
 
4. Der Besteller hat das Recht, jederzeit schriftlich die Löschung seiner Registrierung und aller damit in Zusammenhang stehenden Benutzerdaten und gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern die Löschung der Abwicklung laufender Vertragsverhältnisse nicht entgegensteht.
 
III. Vertragsschluss
 
1. Die Angebote der Jania Industrievertretung GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung unserer Produkte in dem Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. 
 
2. Bestellungen sind nur mit einer Liederadresse in Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg und Österreich möglich. Abweichende Lieferadressen in andere Länder sind ausschließlich nach vorheriger Absprache mit der der Jania Industrievertretung GmbH und entsprechender Bestätigung möglich.
 
3. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot, wenn der Besteller in dem Bestellprozess in unserem Online-Shop nach Eingabe der dort relevanten Angaben im Rahmen des letzten Schritts den Button „Kaufen“ anklickt. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Jania Industrievertretung GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei der Jania Industrievertretung GmbH anzunehmen.
 
4. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens mit Versendung der Ware zustande. Der Eingang der Bestellung wird dem Besteller unverzüglich via E-Mail an die vom Besteller angegebene E-Mail Adresse bestätigt. Eine Übermittlung per Datenfernübertragung (Fax, E-Mail) genügt der Schriftform.
 
5. Auf elektronischem Wege übermittelte Bestellungen gelten erst dann als zugegangen, wenn sie von der Jania Industrievertretung GmbH abgerufen und geöffnet wurden.
6. Der Besteller prüft den Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung nach Zugang unverzüglich. Eventuelle Fehler oder Unstimmigkeiten sind unverzüglich der Jania Industrievertretung GmbH anzuzeigen.
 
IV. Gesetzliches Widerrufsrecht
 
1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über welches im Folgenden belehrt wird. Verbraucher (§ 13 BGB) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
 
Widerrufsbelehrung
 
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Jania Industrievertretung GmbH, Carl-Spitzweg-Str. 2, 50127 Bergheim, Telefon: 02271-83970, E-Mail: info@jania-industrievertretung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Telefon oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns unter

Jania Industrievertretung GmbH
Carl-Spitzweg-Str. 2
50127 Bergheim

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Ware. Wir empfehlen den versicherten Rückversand der Ware.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
2. Wiedergabe des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars
 
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

Jania Industrievertretung GmbH
Carl-Spitzweg-Str. 2
50127 Bergheim
E-Mail: info@jania-industrievertretung.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.
 
Dieses Muster-Widerrufsformular stellen wir Ihnen als zusätzliche Anlage zu Ihrer Bestellbestätigung nochmals gesondert zur Verfügung, um Ihnen eine einfache Möglichkeit des Ausdrucks dieses Formulars zu bieten.

3. Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in der Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung in Folge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.
Sowohl einzelne Artikel als auch Artikel-Sets müssen immer unbenutzt (im Sinne der Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren) und vollständig (gesamte Setbestandteile) zurückgesendet werden. 
 
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
 
1. Alle Preise der Jania Industrievertretung GmbH verstehen sich in EURO zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert dem Besteller gegenüber ausgewiesen. Für die im Online-Shop bestellte Ware gelten die Preise des Tages der Bestellung.
 
2. Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer vom Besteller ggf. gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Besteller. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt die Jania Industriever-tretung GmbH nicht zurück, sie werden Eigentum des Bestellers.
 
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der vereinbarte Kaufpreis mit Erhalt der Auftragsbestätigung der Jania Industrievertretung GmbH sofort fällig.
 
4. Die Jania Industrievertretung GmbH bietet die nachfolgenden Zahlungsmöglichkeiten an:

- per Paypal
 Bei Zahlung per „PayPal“ gelten die „PayPal-Nutzungsbedingen“ der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. Die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen, welchen Sie als Nutzer von PayPal im Verhältnis zu PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. zustimmen müssen, sind unter www.paypal.com abrufbar. Die tatsächliche Belastung Ihres Paypal-Kontos erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, zu welchem wir die Ware an den Besteller versenden.
 
- per Lastschriftverfahren
Bei Zahlung per Bankeinzug (SEPA-Basislastschrift) erfolgt die Abbuchung 14 Tage nach dem Versenden der Ware, es sei denn es wurden individuell andere Zahlungsziele zwischen  dem Besteller und der Jania Industrievertretung GmbH vereinbart. Sie erhalten eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug (SEPA Pre-Notification) spätestens 5 Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin. Diese Vorabinformation wird mit der Übermittlung der Rechnung erfolgen. Falls eine Abbuchung von Ihrem Konto per SEPA-Basislastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder falsch angegebener Bankdaten nicht möglich sein sollte, belasten wir Ihnen die durch die Rückbelastung entstehenden Bank- und Bearbeitungsgebühren; sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

- per Rechnung
Bei Zahlung auf Rechnung sind Sie verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 12 Tagen nach Zustellung der Ware beim Besteller zu begleichen. Mit Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Die Rechnungssumme ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Jania Industriever-tretung GmbH behält sich die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens vor.
 
5. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem die Jania Industrievertretung GmbH über den vom Besteller geschuldeten Zahlbetrag verfügen kann.
 
V. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
 
1. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt.
 
2. Zurückbehaltungsrechte können Sie nur geltend machen, wenn der Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
 
VI. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
 
VII. Lieferfrist, Liefertermin, Höhere Gewalt und Lieferverzug
 
1. Die Jania Industrievertretung GmbH ist bemüht Liefer- bzw. Leistungsfristen und Liefer- bzw. Leistungstermine nach Möglichkeit einzuhalten, diese sind allerdings unverbindlich. Kann die Jania Industrievertretung GmbH absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so wird die Jania Industrievertretung GmbH den Besteller unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.
 
2. Die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung der Jania Industrievertretung GmbH setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
 
3. Erhält die Jania Industrievertretung GmbH aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen von Unterlieferanten oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt, d.h. unverschuldete Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen ein, so wird die Jania Industrievertretung GmbH den Besteller rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall ist die Jania Industrievertretung GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit die Jania Industrievertretung GmbH ihrer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungsrisiko übernommen hat und das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der Jania Industrievertretung GmbH schuldhaft herbeigeführt worden sind.
 
4. Ist ein Liefer- bzw. Leistungstermin oder eine Liefer- bzw. Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehender Ziffer 3 der vereinbarte Liefer- bzw. Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten, oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Besteller objektiv unzumutbar, so ist der Besteller berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
 
5. Der Eintritt des Lieferverzugs der Jania Industrievertretung GmbH bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller erforderlich. Gerät die Jania Industrievertretung GmbH in Lieferverzug, so kann der Besteller pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Netto-Kaufpreises, insgesamt jedoch höchstens 5% des Netto-Kaufpreises der verspätet gelieferten Ware. Die Jania Industrievertretung GmbH bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Besteller gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
 
6. Die Rechte des Bestellers gemäß Abschnitt IX. dieser Geschäftsbedingungen und die gesetzlichen Rechte der Jania Industrievertretung GmbH insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
 
VIII. Gewährleistung, Garantien
 
1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
 
2. Zusätzlich gewährte Garantien lassen Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
 
IX. Haftung
 
1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
 
2. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (vertragswesentliche Pflichten).
 
3. Diese Regelungen aus IX. gelten auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
 
X. Datenschutz
 
Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß geltender Gesetze, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
 
XI. Schlussbestimmungen
 
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union, kann ggf. auch das Recht desjenigen Landes, in dem jener seinen Wohnsitz hat, zur Anwendung kommen, wenn es sich um zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen handelt.
 
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.