1210 - Alufelgengewicht (FE) 10g
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Art.Nr.:
1210
Lieferzeit:
ca. 1-2 Tage ca. 1-2 Tage (Ausland abweichend)
Versandgewicht:
1.08 kg je Karton(s)

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1025 - Riegel - Kunststoffbeschichtet bronze, Abrisskante

Unser Artikel 1025 ist ein bronzefarbener, kunststoffbeschichteter Stahlgewichtsriegel mit Abrisskante. Er ist mit 100 Riegeln im Karton (6kg) gepackt.

Der Riegel hat eine Aufteilung von 12 x 5 g Abschnitten mit einem Gesamtgewicht von 60g pro Riegel. Die Größe eines Abschnitts beträgt 18 x 3,8 mm. Dieser Riegel ist hervorragend zur Verarbeitung bei bronze farbenen Felgen geeignet und die Kunststoffbeschichtung bietet einen sehr hohen Schutz vor Korrosion.

Unsere Klebegewichtsprodukte mit Kunststoffbeschichtung werden extra für den deutschen Markt gefertigt und zeichnen sich durch eine hochwertige Verarbeitung und sehr hohen Rostschutz aus. Das hochwertige blaue Klebeband ist leicht ablösbar, was eine schnelle Verarbeitung ermöglicht.
Hersteller: Jania Industrievertretung GmbH, Carl-Spitzweg-Str.2, 50127 Bergheim  Mail: info@jania-industrievertretung.de  Tel: 02271 83970
 

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4010 - Reparaturkörper 4,5 mm schwarz

Unser Artikel 4010 ist ein schwarzer 4,5 mm Reparaturkörper* (Quickseal) welcher mit 5 Stück gepackt ist.
Hersteller: Jania Industrievertretung GmbH, Carl-Spitzweg-Str.2, 50127 Bergheim  Mail: info@jania-industrievertretung.de  Tel: 02271 83970

* Bei der Anwendung des Produktes in der Bundesrepublik Deutschland bitte die Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen VkBl.2001, Seite 91 beachten:

3. Allgemeine Anforderung (Auszug):
3.1. Grundsätzlich ist jeder Reifen vor der Reparatur zur Analyse des Schadens...von der Felge zu demontieren...
3.3. ...sind ausschließlich die hierfür geeigneten Reparaturmittel nach Anweisung des Herstellers...zu verwenden, dabei ist ...auf die Verträglichkeit der verwendeten Materialien untereinander zu achten.
3.5. Schäden an Reifen, die mittels Pannenhilfsmittel behandelt wurden, können nicht repariert werden.
(Ist im Bezug auf flüssige Pannenhilfsmittel zu sehen!)
3.6. Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Reifenschadens ist unzulässig.

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